Tanzkünstler*innen, Tanzensembles und Institutionen des Tanzes sollen in der medialen Präsentation künstlerischer Produktionen gestärkt werden. Ziel ist die Entwicklung innovativer choreografischer/künstlerischer Formate und die Erprobung neuer Aufnahme- und Produktionsformate. (z.B. die Arbeit mit Bodycams, 3D- und 360o-Aufnahmetechniken, VR- und AR-Anwendungen, Streaming- und Video-on-Demand-Produktionen, Formatentwicklung für soziale Netzwerke und Gaming)
Mit der Ausschreibung sollen einerseits innovative Ansätze gefördert werden, die mit neuen Formaten und Technologien experimentieren. Andererseits soll auch die Anwendung und Transformation bereits erprobter Formate für die Arbeit mit einem größeren Ensemble und für ein großes Publikum gefördert werden.
Personalkosten/Honorare/Sachkosten/ Reisekosten/ Materialkosten/ Anschaffungskosten/ Rechteklärungen
keine Bewirtungskosten
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit (Wohn-)Sitz in Deutschland und Arbeitsschwerpunkt im Tanz.
Wenn das Projekt, den Anforderungen entspricht und sich komplett von dem schon geförderten anderen Projekt absetzt.
i.d.R. bis zu 60.000 €. 10 % bare Eigenmittel müssen vorhanden sein.
Es werden bis zu 20 Pojekte gefördert.
Telefonisch: +49 (0) 30 20 84 99 810 (dienstags und donnerstags 12-14 Uhr)
Team: Indra und Julia Sprache: Deutsch und Englisch
Via Mail: tanz-digital(at)dachverband-tanz.de
Ein Eigenanteil von 10% barer Eigenmittel ist bei allen Projekten einzubringen. Diese können auch durch Drittmittel, Ko- Finanzierungen von Städten, des Bundeslandes, von Stiftungen oder Sponsoren gegeben sein. Nicht möglich ist es, eine Förderung aus einem anderen Bundesförderprogramm (Fonds Darstellende Künste, Kulturstiftung des Bundes, NEUSTART KULTUR der BKM) als Eigenmittel einzubringen, da diese Förderungen für andere konkrete Vorhaben vergeben wurden. Die Drittmittel müssen bis zum 06.11.2022 formel bestätigt sein.
Ja, das ist möglich. Sie können sich entweder mit einem Folgeprojekt bewerben oder ein neues Projekt einreichen. Bitte beachten Sie, dass die Jury ein starkes Augenmerk auf die Projekte noch nicht geförderter Antragsteller*innen haben wird.
Die Antragfrist endet am 06. November 2022 (23:59 Uhr).
Vom 01.Januar 2023 bis 30. Juni 2023.
Die Prüfung der Anträge erfolgt im Büro des Dachverband Tanz Deutschland.
Die Anträge werden von einer unabhängigen Jury bewertet.
Kooperationen sind gewünscht. Es muss eine*n Antragsteller*in geben. Eine Zusammenarbeit mit Tanzarchiven ist kein "muss".
Für den Dachverband Tanz ist es wünschenswert die entstehenden Projekte auf einer neuen Plattform zu präsenteren. Dabei soll keine Exklusivität bestehen.
Nein, es muss kein Projektkonto eröffnet werden. Es darf ein Privatkonto genutzt werden.
Eine Vorlage zum Download findest Du hier: http://www.dachverband-tanz.de/fileadmin/dateien_DTD/PDFs/Projekte_laufende/tanz_digital/DIGI_Anlage3_Vorlage.pdf
Etwa 7-10 Werktage.
3 Wochen, nach Eingang auf dem Konto.
Gerne monatlich, rückwirkend für mehrere Monate in größeren Summen ist aber auch möglich.
Bitte haltet Euch hier an das Bundesreisekostengesetz: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Mobilitaet-Reisen/RV_RK_TG_UK/Informationen_Reisekosten/LangInfo_neuesBRKG.pdf?__blob=publicationFile&v=12
Wichtig: Reisekosten werden nie pauschal abgerechnet, sondern immer beleghaft nachgewiesen.
Der letzte Mittelabruf muss bis zum 15.06. erfolgen.
Bitte überweisen Sie das Geld unter Angabe Ihrer Projektnummer zurück an:
Dachverband Tanz Deutschland
IBAN DE72 4306 0967 1170 8258 00
BIC GENODEM1GLS
(GLS Bank)
Der*die Geförderte ist verpflichtet, bei allen Veranstaltungen und Veröffentlichungen (Print, visuelle Medien, social media, Film…) des geförderten Projekts und auf ihren*seinen bestehenden Webseiten mit folgendem Satz auf die Förderung hinzuweisen:
„Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien im Programm NEUSTART KULTUR, Hilfsprogramm tanz:digital des Dachverband Tanz Deutschland.“
(EN: "Funded by the Federal Government Commissioner for Culture and Media within the framework of the initiative NEUSTART KULTUR, aid programm tanz:digital by the Dachverband Tanz Deutschland")
Dem sind die Logos der BKM, NEUSTART KULTUR und Dachverband Tanz Deutschland hinzuzufügen. Das Logo darf dabei nicht verzerrt, unproportional skaliert oder in seiner Farbgebung verändert werden.
Sollte sich dies im Ausnahmefall nicht realisieren lassen, so ist dies mit dem Dachverband Tanz Deutschland abzustimmen.
Die drei Logos sind gleichgroß wiederzugeben. Das Logo der BKM ist bei der Verwendung auf Webseiten mit der Webseite der BKM www.kulturstaatsministerin.de zu verlinken. Ebenso ist das Logo des Programms NEUSTART KULTUR bei der Verwendung auf Webseiten mit der Webseite der BKM zum Programm NEUSTART KULTUR https://www.kulturstaatsministerin.de/neustartkultur zu verlinken.
Das Logo der*des Geförderten muss in Relation zum Logo der BKM, NEUSTART KULTUR und Dachverband Tanz Deutschland deutlich hervorgehoben sein.
Die genauen Vorgaben entnehmen Sie bitte der Anlage 4 Ihres Fördervertrags
Logos und Födersatz sollten das laufende Kalenderjahr, indem das Projekt entstanden ist, auf der Projektseite gegeben sein.
Bei zukünftigen Präsentationen bei unterschiedlichen Events/ Gelegenheiten muss der Fördersatz weiterhin verwendet werden:
„Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien im Programm NEUSTART KULTUR, Hilfsprogramm tanz:digital des Dachverband Tanz Deutschland.“ (EN: "Funded by the Federal Government Commissioner for Culture and Media within the framework of the initiative NEUSTART KULTUR, aid programm tanz:digital by the Dachverband Tanz Deutschland")
Auf die Förderung muss hingewiesen werden durch folgenden Satz:
„Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien im Programm NEUSTART KULTUR, Hilfsprogramm tanz:digital des Dachverband Tanz Deutschland.“
Dem sind die Logos der BKM, NEUSTART KULTUR und Dachverband Tanz Deutschland hinzuzufügen. Die drei Logos sind gleichgroß wiederzugeben.
Sollte sich dies im Ausnahmefall nicht realisieren lassen, so ist dies mit dem Dachverband Tanz Deutschland abzustimmen.
Die Größe der Logos der Förderer darf folgende Vorgaben nicht überschreiten:
Der Zahlenmäßigen Verwendungsnachweis wird spätestens nach drei Monaten, nach Projektende, an verwendungsnachweis(at)dachverband-tanz.de gesendet.
Der unterschriebene Sachbericht muss zusätzlich per Post an
Dachverband Tanz Deutschland
Mariannenplatz 2
10997 Berlin
gesendet werden.
Ja.
Leider ist dies nicht möglich.
Ja, das ist kein Problem.
Touring Artist
Transmissions: https://transmissions.de/?page_id=43