Im Dachverband Tanz Deutschland können bundesweite, regionale und landesweite Verbände des Tanzes Mitglied werden. Ebenso können Institutionen des Tanzes Mitglied werden, wobei diese möglichst eine regionale oder bundesweite Ausstrahlung haben sollten. Institutionen des Tanzes können z.B. Ensemble, künstlerische Kollektive, Tanzhäuser, Tanzhochschulen oder Berufsfachschulen, Archive und Tanzfestivals sein.
Es besteht auch die Möglichkeit der persönlichen Mitgliedschaft, allerdings wird diese in der Praxis nur in wenigen Fällen ermöglicht. In allen Anfragen lohnt die Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle.
Ihren Antrag, zusammen mit einem Motivationsschreiben, können Sie hier einreichen. Über die Anträge entscheidet der Vorstand.