Vereinigung deutscher Opern- und Tanzensembles e. V. (VdO)

Die VdO ist die Gewerkschaft der Mitglieder der Musiktheater- und Tanzensembles der deutschen Bühnen. Professionelle Bühnentänzer*innen können Mitglied in der VdO werden. Dies gilt unabhängig davon, ob sie freiberuflich arbeiten, angestellt sind oder in Ausbildung befindlich. Die VdO verfolgt den Zweck, die kulturellen, sozialen, rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder zu vertreten, deren Lebens- und Arbeitsverhältnisse durch die speziellen Bedingungen ihres Berufsfeldes geprägt sind.

 

In erster Linie geschieht dies durch regelmäßige Verhandlungen mit dem Deutschen Bühnenverein (DBV) zur Anpassung des Flächentarifvertrags. Außerdem führt die VdO Verhandlungen zu Haustarifverträgen an einzelnen Häusern und ist behilflich bei Verhandlungen zu Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie zu individuellen und kollektiven Honorarvereinbarungen.

Die VdO hat Sitz und Stimme im Arbeitsausschuss und Verwaltungsrat der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB), über die alle künstlerisch Beschäftigten an deutschen Bühnen zur zusätzlichen Altersvorsorge versichert sind. Sie vertritt ihre Mitglieder auch in den relevanten Gremien der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL), dem Deutschen Kulturrat, dem Deutschen Musikrat oder der International Federation of Actors (FIA).

Weiterhin unterstützt und berät die VdO ihre Mitglieder in allen Belangen, die aus ihrer beruflichen Tätigkeit heraus entstehen. Sie bietet ihnen Rechtsberatung sowie Rechtsschutz und vertritt sie bei den zuständigen Gerichten.

Die Gewerkschaft ist Herausgeberin der zweimonatlich erscheinenden Fachzeitschrift Oper & Tanz.

https://www.vdoper.de/