Die Bundesdeutsche Ballett- und Tanztheaterdirektor*innen-Konferenz (BBTK) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Ballett- und Tanztheaterdirektoren*innen zum Zweck der gegenseitigen Information und Zusammenarbeit. Die erste BBTK fand 1998 auf Initiative von Marc Jonkers und auf Einladung des NRW Landesbüro Tanz in Köln statt. Dieser Gründungsversammlung folgten Tagungen im Halbjahresrythmus in wechselnden Städten der Republik, von Saarbrücken bis Dresden, von Kiel bis München. Sprecher*innen der BBTK waren Marc Jonkers, Prof. Martin Puttke, Dr. Christiane Theobald, Ivan Liška und seit 2017 Tarek Assam.
Die BBTK fungiert als Ansprechpartner für den Deutschen Bühnenverein und den Deutschen Kulturrat, sie bietet Rechtsberatung für Direktor*innen und Kompanien, bearbeitet Problemfelder, wie Alterssicherung, berufliche Weiterbildung, Urheberrechts- und Verwertungsfragen. Sie widmet sich der Lobbyarbeit auf Bundes- und Europaebene, und bietet Hilfe und Solidarität bei drohender Spartenschliessung sowie Starthilfe für junge Ballettdirektor*innen.
Persönliche Mitglieder der BBTK können die Ballett- und Tanztheaterdirektoren*innen der überwiegend öffentlich getragenen Bundesdeutschen Theater werden. Verlässt ein(e) Ballettdirektor*in die Compagnie, ist es möglich als „Assoziiertes Mitglied“ der BBTK verbunden zu bleiben. Auch Ballettdirektor*innen aus den deutschsprachigen Nachbarländern können diesen Mitgliedsstatus annehmen. Die BBTK wählt alle drei Jahre, eine(n) Sprecher*in und ein siebenköpfiges Präsidium. Das Präsidium bestellt eine(n) Geschäftsführer*in. Die inhaltliche Arbeit erfolgt in den Arbeitsgruppen, die themenspezifisch gebildet werden. Jeweils einen Tag vor der BBTK tagt die sog. „Managerrunde“, in der überwiegend die Betriebsdirektor*innen und Ballettmanger*innen der BBTK-Mitglieder vertreten sind und bestimmte Themen der anstehenden BBTK ausarbeiten. Die BBTK ist Mitglied im Rat für Darstellende Kunst und Tanz sowie im Dachverband Tanz.
www.bbtk.de