tanz:digital FAQs

  • Was ist das Ziel von tanz:digital?

    Was ist das Ziel von tanz:digital?

    Tanzkünstler*innen, Tanzensembles und Institutionen des Tanzes sollen in der medialen Präsentation künstlerischer Produktionen gestärkt werden. Ziel ist die Entwicklung innovativer choreografischer/künstlerischer Formate und die Erprobung neuer Aufnahme- und Produktionsformate. (z.B. die Arbeit mit Bodycams, 3D- und 360o-Aufnahmetechniken, VR- und AR-Anwendungen, Streaming- und Video-on-Demand-Produktionen, Formatentwicklung für soziale Netzwerke und Gaming)

    Mit der Ausschreibung sollen einerseits innovative Ansätze gefördert werden, die mit neuen Formaten und Technologien experimentieren. Andererseits soll auch die Anwendung und Transformation bereits erprobter Formate für die Arbeit mit einem größeren Ensemble und für ein großes Publikum gefördert werden.

  • Was ist förderbar?

    Was ist förderbar?

    Personalkosten/Honorare/Sachkosten/ Reisekosten/ Materialkosten/ Anschaffungskosten/ Rechteklärungen

    keine Bewirtungskosten

  • Wer kann beantragen?

    Wer kann beantragen?

    Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit (Wohn-)Sitz in Deutschland und Arbeitsschwerpunkt im Tanz.

  • Kann ich einen Antrag stellen, obwohl ich über ein anderes Programm vom DTD gefördert werde?

    Kann ich einen Antrag stellen, obwohl ich über ein anderes Programm vom DTD gefördert werde?

    Wenn das Projekt, den Anforderungen entspricht und sich komplett von dem schon geförderten anderen Projekt absetzt.

  • Welche Summen können beantragt werden?

    Welche Summen können beantragt werden?

    i.d.R. bis zu 60.000 €. 10 % bare Eigenmittel müssen vorhanden sein.

  • Wie viele Projekte werden gefördert?

    Wie viele Projekte werden gefördert?

    Es werden bis zu 20 Pojekte gefördert.

  • Wo und wie kann ich mich beraten lassen?

    Wo und wie kann ich mich beraten lassen?

    Telefonisch: +49 (0) 30 20 84 99 810 (dienstags und donnerstags 12-14 Uhr)                     

    Team: Indra und Julia Sprache: Deutsch und Englisch

    Via Mail: tanz-digital(at)dachverband-tanz.de

     

     

  • Ist ein Eigenanteil notwendig?

    Ist ein Eigenanteil notwendig?

    Ein Eigenanteil von 10% barer Eigenmittel ist bei allen Projekten einzubringen. Diese können auch durch Drittmittel, Ko- Finanzierungen von Städten, des Bundeslandes, von Stiftungen oder Sponsoren gegeben sein. Nicht möglich ist es, eine Förderung aus einem anderen Bundesförderprogramm (Fonds Darstellende Künste, Kulturstiftung des Bundes, NEUSTART KULTUR der BKM) als Eigenmittel einzubringen, da diese Förderungen für andere konkrete Vorhaben vergeben wurden. Die Drittmittel müssen bis zum 06.11.2022 formel bestätigt sein.

  • Kann ich mich erneut bewerben, auch wenn ich schon durch tanz:digital gefördert wurde?

    Kann ich mich erneut bewerben, auch wenn ich schon durch tanz:digital gefördert wurde?

    Ja, das ist möglich. Sie können sich entweder mit einem Folgeprojekt bewerben oder ein neues Projekt einreichen. Bitte beachten Sie, dass die Jury ein starkes Augenmerk auf die Projekte noch nicht geförderter Antragsteller*innen haben wird.

  • Wann ist Bewerbungsschluss?

    Wann ist Bewerbungsschluss?

    Die Antragfrist endet am 06. November 2022 (23:59 Uhr).

  • Für welchen Zeitraum kann beantragt werden?

    Für welchen Zeitraum kann beantragt werden?

    Vom 01.Januar 2023 bis 30. Juni 2023.

  • Wer prüft die Anträge?

    Wer prüft die Anträge?

    Die Prüfung der Anträge erfolgt im Büro des Dachverband Tanz Deutschland.

  • Wer entscheidet über die Anträge?

    Wer entscheidet über die Anträge?

    Die Anträge werden von einer unabhängigen Jury bewertet.

    tanz:digital III Jury

  • Sind Kooperationen möglich?

    Sind Kooperationen möglich?

    Kooperationen sind gewünscht. Es muss eine*n Antragsteller*in geben. Eine Zusammenarbeit mit Tanzarchiven ist kein "muss".

  • Präsentation auf der neuen Plattform tanz:digital

    Präsentation auf der neuen Plattform tanz:digital

    Für den Dachverband Tanz ist es wünschenswert die entstehenden Projekte auf einer neuen Plattform zu präsenteren. Dabei soll keine Exklusivität bestehen.

  • Muss ein Projektkonto für die Förderung eröffnet werden oder dürfen die Mittel auf das Privatkonto gehen?

    Muss ein Projektkonto für die Förderung eröffnet werden oder dürfen die Mittel auf das Privatkonto gehen?

    Nein, es muss kein Projektkonto eröffnet werden. Es darf ein Privatkonto genutzt werden.

  • Wo finde ich das Mittelabruf-Formular?

    Wo finde ich das Mittelabruf-Formular?

    Eine Vorlage zum Download findest Du hier: http://www.dachverband-tanz.de/fileadmin/dateien_DTD/PDFs/Projekte_laufende/tanz_digital/DIGI_Anlage3_Vorlage.pdf

  • Wielange dauert es, bis das Geld auf Konto eingeht?

    Wielange dauert es, bis das Geld auf Konto eingeht?

    Etwa 7-10 Werktage.

  • Wieviel Zeit habe ich, das Geld auszugeben?

    Wieviel Zeit habe ich, das Geld auszugeben?

    3 Wochen, nach Eingang auf dem Konto.

  • Muss man monatlich abrufen oder kann man auch gesammelt nach beispielsweise 3 Monaten die Mittel abrufen?

    Muss man monatlich abrufen oder kann man auch gesammelt nach beispielsweise 3 Monaten die Mittel abrufen?

    Gerne monatlich, rückwirkend für mehrere Monate in größeren Summen ist aber auch möglich.

  • Was muss ich bei Reisekosten und Hotelbuchungen beachten?

    Was muss ich bei Reisekosten und Hotelbuchungen beachten?

    Bitte haltet Euch hier  an das Bundesreisekostengesetz: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Bundesbedienstete/Mobilitaet-Reisen/RV_RK_TG_UK/Informationen_Reisekosten/LangInfo_neuesBRKG.pdf?__blob=publicationFile&v=12

    Wichtig: Reisekosten werden nie pauschal abgerechnet, sondern immer beleghaft nachgewiesen.

  • Mein Vorhaben endet am 30.06.2023. Wann muss der letzte Mittelabruf spätestens eingehen?

    Mein Vorhaben endet am 30.06.2023. Wann muss der letzte Mittelabruf spätestens eingehen?

    Der letzte Mittelabruf muss bis zum 15.06. erfolgen.

  • Auf welches Konto überweise ich die Fördermittel zurück, wenn ich sie nicht innerhalb der 3-Wochen-Frist verbraucht habe?

    Auf welches Konto überweise ich die Fördermittel zurück, wenn ich sie nicht innerhalb der 3-Wochen-Frist verbraucht habe?

    Bitte überweisen Sie das Geld unter Angabe Ihrer Projektnummer zurück an: 

    Dachverband Tanz Deutschland
    IBAN  DE72 4306 0967 1170 8258 00
    BIC GENODEM1GLS
    (GLS Bank)

  • Wo und wie gebe ich Logos und Hinweise zur Förderung an?

    Wo und wie gebe ich Logos und Hinweise zur Förderung an?

    Der*die Geförderte ist verpflichtet, bei allen Veranstaltungen und Veröffentlichungen (Print, visuelle Medien, social media, Film…) des geförderten Projekts und auf ihren*seinen bestehenden Webseiten mit folgendem Satz auf die Förderung hinzuweisen:

    „Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien im Programm NEUSTART KULTUR, Hilfsprogramm tanz:digital des Dachverband Tanz Deutschland.“ 
    (EN: "Funded by the Federal Government Commissioner for Culture and Media within the framework of the initiative NEUSTART KULTUR, aid programm tanz:digital by the Dachverband Tanz Deutschland")

    Dem sind die Logos der BKM, NEUSTART KULTUR und Dachverband Tanz Deutschland hinzuzufügen. Das Logo darf dabei nicht verzerrt, unproportional skaliert oder in seiner Farbgebung verändert werden.

    Sollte sich dies im Ausnahmefall nicht realisieren lassen, so ist dies mit dem Dachverband Tanz Deutschland abzustimmen.

    Die drei Logos sind gleichgroß wiederzugeben. Das Logo der BKM ist bei der Verwendung auf Webseiten mit der Webseite der BKM www.kulturstaatsministerin.de zu verlinken. Ebenso ist das Logo des Programms NEUSTART KULTUR bei der Verwendung auf Webseiten mit der Webseite der BKM zum Programm NEUSTART KULTUR https://www.kulturstaatsministerin.de/neustartkultur zu verlinken.

    Das Logo der*des Geförderten muss in Relation zum Logo der BKM, NEUSTART KULTUR und Dachverband Tanz Deutschland deutlich hervorgehoben sein.

    Die genauen Vorgaben entnehmen Sie bitte der Anlage 4 Ihres Fördervertrags

  • Wielange muss ich auf der eigenen Projektseite auf die Förderer hinweisen?

    Wielange muss ich auf der eigenen Projektseite auf die Förderer hinweisen?

    Logos und Födersatz sollten das laufende Kalenderjahr, indem das Projekt entstanden ist, auf der Projektseite gegeben sein.

    Bei zukünftigen Präsentationen bei unterschiedlichen Events/ Gelegenheiten muss der Fördersatz weiterhin verwendet werden:

    „Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien im Programm NEUSTART KULTUR, Hilfsprogramm tanz:digital des Dachverband Tanz Deutschland.“  (EN: "Funded by the Federal Government Commissioner for Culture and Media within the framework of the initiative NEUSTART KULTUR, aid programm tanz:digital by the Dachverband Tanz Deutschland")

     

     

  • Wie weise ich speziell in Printmedien auf die Förderer hin?

    Wie weise ich speziell in Printmedien auf die Förderer hin?

    Auf die Förderung muss hingewiesen werden durch folgenden Satz:

    „Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien im Programm NEUSTART KULTUR, Hilfsprogramm tanz:digital des Dachverband Tanz Deutschland.“

    Dem sind die Logos der BKM, NEUSTART KULTUR und Dachverband Tanz Deutschland hinzuzufügen. Die drei Logos sind gleichgroß wiederzugeben.
    Sollte sich dies im Ausnahmefall nicht realisieren lassen, so ist dies mit dem Dachverband Tanz Deutschland abzustimmen.

    Die Größe der Logos der Förderer darf folgende Vorgaben nicht überschreiten:

    • Bei der Bekanntmachung der Förderung auf Frontseiten, Plakaten, im Innenteil oder Rückseiten von Veröffentlichungen sollen die oben genannten Logos (BKM, NEUSTART KULTUR und Dachverband Tanz Deutschland) sowie die Logos möglicher Ko-Förderer zusammen genommen maximal ca. 10 % der jeweils auf einen Blick sichtbaren Fläche einnehmen (z.B. bei DIN A4-Format muss bei mehreren Förderern DIN A7 unterschritten werden).
    • Die Botschaft des Plakats ist deutlich vor dem Hinweis auf alle Förderer lesbar und Ihr Name/Institution/Projekt ist in Relation zu allen Förderern deutlich hervorgehoben (= die Botschaft/der Name muss im Verhältnis zu der Fläche aller Förderer zumindest jeweils die doppelte Größe haben).

     

  • Nach Projektende: Wann und wohin sende ich den zahlenmäßigen Verwendungsnachweis?

    Nach Projektende: Wann und wohin sende ich den zahlenmäßigen Verwendungsnachweis?

    Der Zahlenmäßigen Verwendungsnachweis wird spätestens nach drei Monaten, nach Projektende, an verwendungsnachweis(at)dachverband-tanz.de gesendet.

    Der unterschriebene Sachbericht muss zusätzlich per Post an

    Dachverband Tanz Deutschland
    Mariannenplatz 2
    10997 Berlin

    gesendet werden.

  • Kann der Sachbericht auf Englisch eingereicht werden?

    Kann der Sachbericht auf Englisch eingereicht werden?

    Ja.

  • Ist es möglich, den Förderzeitraum nochmal zu verschieben?

    Ist es möglich, den Förderzeitraum nochmal zu verschieben?

    Leider ist dies nicht möglich.

  • Kann ich während des Förderzeitraums Anträge für Projekte stellen, die nach der Förderung durch tanz:digital stattfinden?

    Kann ich während des Förderzeitraums Anträge für Projekte stellen, die nach der Förderung durch tanz:digital stattfinden?

    Ja, das ist kein Problem.

  • An wen wende ich mich, wenn ich eine Beratung zu Regeln des internationalen Arbeitens benötige?

    An wen wende ich mich, wenn ich eine Beratung zu Regeln des internationalen Arbeitens benötige?

    Touring Artist

    https://www.touring-artists.info/home/beratung/

  • Ich brauche Hilfe bei der Erstellung eines Finanzplan

    Ich brauche Hilfe bei der Erstellung eines Finanzplan

    Transmissions: https://transmissions.de/?page_id=43