Wichtig: Lizenzvereinbarung
tanz:digital bietet Dir die Möglichkeit, Material in unterschiedlichsten Formaten zu präsentieren. Wenn Du eigenes Material zur Verfügung stellen möchtest, benötigen wir einedazugehörige unterzeichnete Lizenzvereinbarung, damit das Material auf und durch die Plattform tanz:digital verwendet werden darf.
Damit der DTD als Betreiber der Plattform die Dokumente und Medien in der Plattform auf Dauer im Internet zeigen kann, benötigt er die Zustimmung derjenigen, die ihre Dokumente und Medien auf der Plattform präsentieren wollen. Diese Zustimmung wird Lizenzvereinbarung genannt. Diese Vereinbarung kann aber auch jederzeit widerrufen werden. Die Lizenzvereinbarung wird zwischen dem DTD als Betreiber der Plattform und den Tanzschaffenden (Ensembles, Archive u.a.) als Lizenzgeber*innen getroffen.
Damit die Lizenzgeber*innen die Vereinbarung treffen können, müssen sie selbst mit allen Mitwirkenden und Rechteinhaber*innen geklärt haben, dass die entsprechenden Dokumente und Medien auch online präsentiert werden dürfen.
Damit der DTD als Betreiber der Plattform die Dokumente und Medien in die Plattform aufnehmen (archivieren) und der Öffentlichkeit zeigen kann, benötigt er formale Rechte, wie insbesondere nachfolgende, die hier nur beispielhaft genannt sind. Die rechtlich vereinbarte Rechteeinräumung findet sich ausführlich in der Lizenzvereinbarung.
- das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht,
- das Archivierungs- und Indexierungsrecht,
- das Abrufrecht im Internet,
- das Senderecht.
Der DTD und die Lizenzgeber*innen treffen eine Rahmen-Lizenzvereinbarung. Diese Vereinbarung wird einmalig getroffen und gilt solange, bis sie widerrufen oder geändert wird. Die konkreten Dokumente und Medien, auf die sich die Vereinbarung bezieht, werden in der Liste „Dokumente und Medien“ erfasst, welche Bestandteil der Vereinbarung ist. In der Liste werden alle Dokumente der gleichen Lizenzgeber*in, welche in der Plattform aufgenommen werden, mit ggf. zeitlicher Beschränkung oder anderen Bedingungen festgehalten. Die Lizenzgeber*in kann Dokumente und Medien hinzufügen, die Präsentation wieder zurücknehmen oder Bedingungen ändern.
Der DTD hat das Anliegen, die Dokumente und Medien der Lizenzgeber*innen nach Möglichkeit dauerhaft auf der Plattform zu präsentieren, kann dies allerdings den Lizenzgeber*innen nicht zusagen, da der DTD auch von rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen wie auch von den Bedingungen der Lizenzgeber*innen abhängig ist.
Bitte die Lizenzvereinbarung und die Medienliste herunterladen, ausfüllen und unterschreiben, dann einscannen oder abfotografieren und schließlich hochladen.
Nur mit Unterschrift der Lizenzvereinbarung können zugesandte Materialien auf tanz:digital präsentiert werden.