Der Dachverband Tanz Deutschland schreibt die Förderung von Reise- und Aufenthaltskosten im Rahmen von tanzpädagogischen Fort- und Weiterbildungen aus. Mit der Förderung von Reise- und Unterkunftskosten soll die Teilnahme an berufsbegleitenden Fortbildungen innerhalb Deutschlands ermöglicht werden, die sich über einen längeren Zeitraum erstecken, also mehrere Tage oder Wochenenden umfassen und somit eine nachhaltige Wirkung erzielen können, so z.B. Weiterbildungsangebote der Fachverbände und Berufsfachschulen.
Die Ausschreibung richtet sich an Personen, die in allen Bereichen der Bewegung und des Tanzes arbeiten und längere Fort- und Weiterbildungen im Bereich der Tanzpädagogik und Tanzvermittlungen wahrnehmen wollen. Anträge können von allen Akteur*innen im Bereich des Tanzes aus Deutschland und aus Europa gestellt werden. Die Antragstellung ist in deutscher oder englischer Sprache möglich.
Die Fort- und Weiterbildungen können im Zeitraum vom 1. Februar 2023 bis 31. Dezember 2023 wahrgenommen werden und müssen in Deutschland stattfinden.
Über die Anträge entscheidet eine Jury aus drei Expert*innen der Tanzpädagogik und Tanzvermittlung. Kriterien für die Auswahl sind: fachliche Qualifikation, Engagement in der Tanzvermittlung und Notwendigkeit/ Passgenauigkeit des längeren (mind. 2 Termine zwischen Februar und Dezember 2023) Weiterbildungsangebots.
Unter bestimmten Gesichtspunkten werden Anträge höher bewertet: z.B.
Einreichungen von Antragsteller*innen, die im ländlichen Raum wohnen und in Ballungsgebiete reisen müssen,
Europäer*innen (besonders Ost-Europa); die nach Deutschland zu einer Fort- oder Weiterbildung reisen müssen, weil es an ihrem Standort dieses Angebot nicht gibt,
Menschen, die sich sonst die Fort- oder Weiterbildungen nicht leisten können,
Menschen, die ein ehrenamtliches, gesellschaftliches soziales, ökologisches oder pädagogisches Engagement oder die Mitwirkung in Verbänden und Vereinen vorweisen können.
Mit dem Antrag sind die Beschreibung der eigenen tanzpädagogischen / tanzvermittelnden Arbeit, ein kurzer Lebenslauf (mit Qualifikationen) sowie ein Motivationsschreiben einzureichen, welches die obigen Aspekte vertiefend erläutert.
Es werden anteilig Reise- und Unterkunftskosten im Rahmen von Fort- und Weiterbildungen innerhalb Deutschlands gefördert, bis zur Höhe der kalkulierten Kosten, maximal jedoch 1.300,00 Euro insgesamt. Bis zu einer Reisezeit von 7 Stunden werden aus Gründen der ökologischen Nachhaltigkeit keine Flüge gefördert. Die Kalkulation der Reise- und Unterkunftskosten soll im Antrag dargestellt werden. (Tagegelder können nicht beantragt werden.)
Die Anträge sind über dieses Online-Formular einzureichen
Bei Fragen zur Antragstellung und Ausschreibung wenden Sie sich bitte per Mail an Frau Friederike Kloss: f.kloss@dachverband-tanz.de
Für Antragsteller*innen, die sowohl beim Antrag als auch bei der Reise Assistenzbedarf oder Unterstützungsbedarf haben oder Barrieren in der Antragstellung vorfinden, melden sich bitte per Mail. Wir beraten Sie gern und besprechen die Möglichkeiten.
Anträge können von allen Akteur*innen im Bereich des Tanzes aus Deutschland und aus Europa gestellt werden.
Die Ausschreibung richtet sich damit an Personen, die in allen Bereichen der Bewegung und des Tanzes arbeiten.
Die Personen wollen längere Fort- und Weiterbildungen im Bereich der Tanzpädagogik und Tanzvermittlungen wahrnehmen.
Die Fortbildungen müssen innerhalb Deutschlands stattfinden.
Eine An- und Abreise kann aus Europa nach Deutschland erfolgen.
Die Fort- und Weiterbildung muss sich über einen längeren Zeitraum erstecken, also mehrere Tage oder mehrere Wochenenden umfassen. Tagesseminare sind ausgeschlossen.
Möglich sind z.B. Weiterbildungsangebote der Fachverbände und Berufsfachschulen.
Die Fort- oder Weiterbildung muss im Zeitraum zwischen dem 1. Februar 2023 und dem 31. Dezember 2023 in Deutschland stattfinden.
Beantragt werden können Reise- und Aufenthaltskosten / Unterkunftskosten, die bei dem Besuch einer Fort- oder Weiterbildung im tanzpädagogischen Bereich entstehen.
Folgende Kosten können beantragt werden:
Übernachtungskosten (z.B. Hotel, AirBnB)
Reisekosten für An- und Abreise (Zug, PKW, Flugzeug, ÖPNV)
NICHT abgerechnet werden können:
Tagegelder
die Fort- oder Weiterbildungskosten
Kurzstreckenflüge (Bis zu einer Reisezeit von 7 Stunden werden aus Gründen der ökologischen Nachhaltigkeit keine Flüge gefördert.)
Bitte recherchieren Sie zu den Reisedaten die aktuellen Preise von Verkehrsmitteln und Übernachtungsmöglichkeiten und erstellen Sie damit eine Kalkulation.
Bitte führen Sie die Kostenpunkte im vorgesehenen Formularfeld einzeln auf.
Sie können max. 1.300 Euro als Förderung von Reise- und Aufenthaltskosten beantragen.
Liegen Ihre Reisekosten höher, müssen Sie für die weiteren Kosten aus eigenen Mitteln aufkommen.
Antragsfrist ist der 7. Februar 2023 23:59 Uhr (MEZ).
Die Antragstellung ist in deutscher oder englischer Sprache möglich.
Falls Sie zur Förderung ausgewählt werden, erhalten Sie einen Vertrag, inkl. eines Formulars zur Reisekostenabrechnung.
Dieses reichen Sie nach der Reise bei uns ein.
Bitte bewahren Sie jegliche Originalbelege (Tickets, Rechnungen, Parktickets, etc.) auf!
Bitte kontaktieren Sie unsere Kollegin Frau Friederike Kloss unter f.kloss(at)dachverband-tanz.de