Ausschreibung
Der Dachverband Tanz Deutschland fördert Reisekosten im Bereich der tanzpädagogischen Fortbildung mit dem Ziel internationalen Austausch, Vernetzung und Qualifizierung zu ermöglichen. Die Förderung richtet sich an im Ausland ansässige Personen, die an tanzpädagogischen oder bewegungsanalytischen Fort- und Weiterbildungen in Deutschland teilnehmen möchten.
Zielgruppe:
Zur Förderung:
Antragsfrist: 24. April 2025 (23:59 Uhr MEZ)
Antragstellung:
Link zum Online-Antragsformular
Einschließlich der folgenden Dokumente:
Die Anträge werden sorgfältig geprüft. Die Geförderten werden von einer Fachjury ausgewählt.
Weitere Informationen zur Jury in der Sektion "Die Jury".
Bei Problemen der Barrierefreiheit während des Antragsverfahrens oder der Reisevorbereitung, kontaktiert uns bitte per E-Mail. Wir unterstützen euch gerne und besprechen mögliche Optionen.
Ihr könnt uns jederzeit kontaktieren unter: tanzpaedagogik(at)dachverband-tanz.de.
Ansprechpartner*innen: Susanne Schade, Michael Freundt, Nicole Fiedler
Wir freuen uns auf euren Antrag!
Das Team des Dachverband Tanz Deutschland
Für weitere Informationen schaut im FAQ Bereich nach oder kommt zu unseren Info-Zooms:
Link:
https://us02web.zoom.us/j/87431892374?pwd=vo2c4lsCaOviaiijamqQ9QMtAHT4Yi.1
Meeting-ID: 874 3189 2374
Kenncode: 136136
Der Dance Educators Travel Grant to Germany richtet sich an Tanzpädgog*innen und -vermittler*innen aus dem Ausland.
Personen, die in allen Bereichen der Bewegung und des Tanzes arbeiten und in Deutschland eine tanzpädagogische oder bewegungsanalytische Fortbildung absolvieren möchten, können sich bewerben.
Nein, da mit der Förderung ausländische Tanzlehrer*innen Unterstützung erhalten sollen, um an Fortbildungen in Deutschland teilzunehmen. Ziel ist es, so den internationalen Austausch und Qualifizierung zu ermöglichen.
Die Förderung ist für Weiterbildungsprogramme aus den Bereichen Tanzpädagogik, Tanzvermittlung und Bewegungsanalyse vorgesehen.
Förderfähig sind unter anderem Angebote von Berufsverbänden oder Berufsschulen.
Gemeint sind konsekutive Bildungsprogramme, die auf die Weiterentwicklung beruflicher Qualifikation ausgerichtet sind. Eine Erstausbildung wird nicht gefördert.
Fort- und Weiterbildungen müssen sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, d.h. mehrere Tage oder mehrere Wochenenden umfassen. Eintägige Seminare sind nicht förderfähig.
Die Fortbildungen müssen innerhalb Deutschlands stattfinden.
Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen zwischen dem 1. Mai 2025 und dem 31. Juli 2026 stattfinden.
Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen zwischen dem 1. Mai 2025 und dem 31. Juli 2026 stattfinden. Das ausgewählte Vorhaben kann vor diesem Zeitraum beginnen oder über diesen hinausgehen. Bitte beachtet, dass nur die tatsächlichen Kosten, die innerhalb des Förderzeitraums anfallen, für eine Erstattung durch den Dance Educators Travel Grant to Germany in Frage kommen.
Gefördert werden Reise- und Übernachtungskosten, die durch die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen veranlasst sind.
Folgende Kosten werden gefördert:
Folgende Kosten werden nicht abgedeckt:
Für die Antragstellung benötigt es keine detaillierte Kostenkalkulation, es ist aber der geschätzte benötigte Betrag (aufgerundet) anzugeben. Ist der Antrag erfolgreich, wird dies der Höchstbetrag sein, der für die tatsächlichen Kosten ausgezahlt werden kann. Wir empfehlen vor Antragstellung, die aktuellen Preise für Transport und Unterkunft für die Reisedaten zu recherchieren, um eine realistischen Kostenschätzung vornehmen zu können.
Im Online-Bewerbungsformular ist der Förderbetrag zu wählen, der den voraussichtlichen Reise- und Unterkunftskosten entspricht (aufgerundet). Der maximale Förderbetrag ist für geografisch europäische und außereuropäische Antragsteller*innen unterschiedlich:
Europäische Bewerber*innen können bis zu 1.000,00 € beantragen.
Nicht-europäische Bewerber*innen können bis zu 1.500,00 € beantragen.
Bitte beachtet, dass tatsächliche Kosten, die über die bewilligte Fördersumme hinausgehen, aus eigenen Mitteln zu finanzieren sind.
Bitte beachtet, dass der im Antrag angegebene geschätzte Betrag den Höchstbetrag bestimmt, der im Falle einer Förderung gezahlt wird. Es können nur die tatsächlichen Kosten für Ausgaben bis zu diesem Höchstbetrag geltend gemacht werden. Darüberhinausgehende Kosten sind aus eigenen Mitteln abzudecken.
Die Frist für die Einreichung von Anträgen ist der 24. April 2025, 23:59 Uhr (MEZ).
Die Antragstellung ist auf Deutsch oder Englisch möglich.
Wenn ihr bereits einen Zuschuss zu euren Reise- und Unterkunftskosten erhaltet, ist kein Antrag mehr möglich.
Der Fachjury angehörig sind Claudia Feest, Rajyashree Ramesh und Be van Vark.
Weitere Informationen zur Jury in der Sektion "Die Jury".
Die Prüfung und anschließende Entscheidung über die Anträge durch die Jury wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir werden euch Ende Mai 2025 über das Ergebnis informieren.
Wurdet ihr für eine Förderung ausgewählt, erhaltet ihr neben dem Vertrag auch das Formular zur Reisekostenabrechnung. Bitte bewahrt alle Originalbelege (Fahrkarten, Rechnungen, Parkscheine usw.) auf! Dies reicht ihr nach der Reise bei uns ein.
Nach Abschluss der Fortbildung ist im Rahmen der Evaluation ein ausgefüllter Fragebogen sowie aussagekräftiges Bild- und Videomaterial einzureichen, welches einen Einblick in die Weiterbildung und den Erfolg der Förderung ermöglicht.
Kontaktiert uns per E-Mail unter tanzpaedagogik(at)dachverband-tanz.de oder nehmt an den folgenden Terminen an unseren Info- Zoom-Sprechstunden teil (Link auf der Website):
Bei Problemen der Barrierefreiheit während des Antragsverfahrens oder der Reisevorbereitung, kontaktiert uns bitte per E-Mail. Wir unterstützen gerne und besprechen mögliche Optionen.
Über die Auswahl der Geförderten entscheidet eine Fachjury aus drei Personen.
Die Mitglieder der Jury sind:
Claudia Feest
Tänzerin, Choreografin, Diplombiologin, Atem-und Bewegungspädagogin und -therapeutin
Initiatorin und Mitbegründerin der Tanzfabrik Berlin und deren Künstlerische Leiterin bis Ende 2003. Bis 2004 Künstlerische Leiterin Tanznacht Berlin und Tanz made in Berlin.
Mitbegründerin des Dachverband Tanz Deutschland und bis Ende 2021 Vorstandsmitglied. Koordinatorin für Hochschulübergreifendes Zentrum Tanz (HZT) Berlin. Lehrtätigkeit,
Gremien- und Juryarbeit u.a. Aktion Tanz – Bundesverband Tanz in Bildung und Gesellschaft, Tanzkommission NRW, Gesellschaft für Tanzforschung (GTF), Kuratorium Tanztreffen der Jugend, Runder Tisch Tanz Berlin und Mitglied der Steuerungsgruppe TanzArchiv Berlin.
Rajyashree Ramesh
Performerin, Choreografin, Laban/Bartenieff Bewegungsanalytikerin und Kulturwissenschaftlerin (Tanz/Bewegung)
Seit 1977 in Berlin lebend, bringt ihre künstlerische Arbeit transdisziplinäre interkulturelle Ansätze in die performative Kunst. Basierend auf ihrer Praxis des Nāṭya erweiterte sie den pädagogischen und choreografischen Rahmen des Tanztheaters durch experimentelle Ausbildungsmethoden, kultur- und genreübergreifende Bühnenproduktionen und Outreach-Programme. Heute schreibt, präsentiert und lehrt sie über die während ihrer interdisziplinären Doktorarbeit entwickelten neuen bewegungsanalytischen Methoden.
Be van Vark
Choreografin und Dozentin
Die Bandbreite ihrer choreografischen Arbeit ist geprägt von der Leidenschaft, partizipative Projekte zu realisieren, sowohl einen als auch hunderte von Menschen zu bewegen, Projekte für die Bühne wie auch für den öffentlichen Raum zu entwickeln.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zeichnete sie für ihre Arbeit mit dem Verdienstkreuz am Bande aus. Die Laudatio trifft den Kern ihrer Arbeit und die Systemrelevanz von Kultur generell – darin heißt es: „Be van Vark zeigt, dass Kultur keine elitäre Luxusbeschäftigung ist, sondern zur Existenz eines jeden Menschen gehört“.
Websites: http://bevanvark.wordpress.com | https://www.taenzerohnegrenzen.de