Dance Educators | Travel Grant to Germany

Ausschreibung

Der Dachverband Tanz Deutschland fördert Reisekosten im Bereich der tanzpädagogischen Fortbildung mit dem Ziel internationalen Austausch, Vernetzung und Qualifizierung zu ermöglichen. Die Förderung richtet sich an im Ausland ansässige Personen, die an tanzpädagogischen oder bewegungsanalytischen Fort- und Weiterbildungen in Deutschland teilnehmen möchten.

Zielgruppe:

  • Personen mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands, die bereits tanzvermittelnd tätig sind und sich pädagogisch oder bewegungsanalytisch weiter qualifizieren möchten
  • Antragstellende planen eine mehrtägige oder mehrteilige Fortbildung in Deutschland

Zur Förderung:

  • Förderzeitraum: 1. Mai 2025 bis 31. Juli 2026 (Fortbildungsstart kann davor liegen)
  • Förderfähig: Reise- und Unterkunftskosten im Förderzeitraum
  • Förderbetrag: Erstattung der tatsächlichen Kosten
    • bis zu 1.000,00 Euro für Antragstellende aus Europa (geografisch)
    • bis zu 1.500,00 € für Antragstellende außerhalb Europas
  • Ausgenommen: Kurzstreckenflüge werden aus Umweltschutzgründen nicht gefördert

Antragsfrist: 24. April 2025 (23:59 Uhr MEZ)

Antragstellung:
Link zum Online-Antragsformular
Einschließlich der folgenden Dokumente:

  1. Kurzes Motivationsschreiben (max. 1500 Zeichen)
  2. Kurzer Lebenslauf, der Qualifikationen und die eigene tanzpädagogische Arbeit hervorhebt (max. eine Seite)
  3. Titel und weitere Informationen über das gewählte Fortbildungsprogramm
  4. Geschätzte Höhe der benötigten Förderung (keine detaillierte Kostenkalkulation erforderlich)

Die Anträge werden sorgfältig geprüft. Die Geförderten werden von einer Fachjury ausgewählt.
 

Bei Problemen der Barrierefreiheit während des Antragsverfahrens oder der Reisevorbereitung, kontaktiert uns bitte per E-Mail. Wir unterstützen euch gerne und besprechen mögliche Optionen.

Ihr könnt uns jederzeit kontaktieren unter: tanzpaedagogik(at)dachverband-tanz.de.
Ansprechpartner*innen: Susanne Schade, Michael Freundt, Nicole Fiedler

Wir freuen uns auf euren Antrag!
Das Team des Dachverband Tanz Deutschland
 


Zoom Info sessions

Für weitere Informationen schaut im FAQ Bereich nach oder kommt zu unseren Info-Zooms:

  • 06 Mar 2025 / 11:00 CET (10:00 UTC)
  • 03 Apr 2025 / 15:00 CEST (13:00 UTC)
  • 22 Apr 2025 / 13:00 CEST (11:00 UTC)

Link:
https://us02web.zoom.us/j/87431892374?pwd=vo2c4lsCaOviaiijamqQ9QMtAHT4Yi.1

Meeting-ID: 874 3189 2374
Kenncode: 136136



FAQ zur Antragstellung

  • Wer kann einen Antrag stellen?

    Wer kann einen Antrag stellen?

    Der Dance Educators Travel Grant to Germany richtet sich an Tanzpädgog*innen und -vermittler*innen aus dem Ausland.
    Personen, die in allen Bereichen der Bewegung und des Tanzes arbeiten und in Deutschland eine tanzpädagogische oder bewegungsanalytische Fortbildung absolvieren möchten, können sich bewerben.

  • Ich wohne in Deutschland – kann ich mich bewerben?

    Ich wohne in Deutschland – kann ich mich bewerben?

    Nein, da mit der Förderung ausländische Tanzlehrer*innen Unterstützung erhalten sollen, um an Fortbildungen in Deutschland teilzunehmen. Ziel ist es, so den internationalen Austausch und Qualifizierung zu ermöglichen.

  • Welche Arten von Bildungsprogrammen sind förderfähig?

    Welche Arten von Bildungsprogrammen sind förderfähig?

    Die Förderung ist für Weiterbildungsprogramme aus den Bereichen Tanzpädagogik, Tanzvermittlung und Bewegungsanalyse vorgesehen.
    Förderfähig sind unter anderem Angebote von Berufsverbänden oder Berufsschulen.

  • Was ist mit mehrtägige oder mehrteilige Fortbildung gemeint?

    Was ist mit mehrtägige oder mehrteilige Fortbildung gemeint?

    Gemeint sind konsekutive Bildungsprogramme, die auf die Weiterentwicklung beruflicher Qualifikation ausgerichtet sind. Eine Erstausbildung wird nicht gefördert.

    Fort- und Weiterbildungen müssen sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, d.h. mehrere Tage oder mehrere Wochenenden umfassen. Eintägige Seminare sind nicht förderfähig.

  • Wo muss die Fortbildung stattfinden?

    Wo muss die Fortbildung stattfinden?

    Die Fortbildungen müssen innerhalb Deutschlands stattfinden.

  • In welchem Zeitraum muss die Fortbildung stattfinden?

    In welchem Zeitraum muss die Fortbildung stattfinden?

    Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen zwischen dem 1. Mai 2025 und dem 31. Juli 2026 stattfinden.

  • Kann ich eine Förderung beantragen, wenn mein Bildungsprogramm bereits begonnen hat?

    Kann ich eine Förderung beantragen, wenn mein Bildungsprogramm bereits begonnen hat?

    Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen zwischen dem 1. Mai 2025 und dem 31. Juli 2026 stattfinden. Das ausgewählte Vorhaben kann vor diesem Zeitraum beginnen oder über diesen hinausgehen. Bitte beachtet, dass nur die tatsächlichen Kosten, die innerhalb des Förderzeitraums anfallen, für eine Erstattung durch den Dance Educators Travel Grant to Germany in Frage kommen.

  • Welche Kosten werden durch die Förderung übernommen?

    Welche Kosten werden durch die Förderung übernommen?

    Gefördert werden Reise- und Übernachtungskosten, die durch die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen veranlasst sind.

    Folgende Kosten werden gefördert:

    • Unterkunftskosten (z. B. Hotel)
    • Reisekosten für An- und Abreise (mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Bahn, in begründeten Fällen auch Auto oder Flugzeug)

    Folgende Kosten werden nicht abgedeckt:

    • Teilnahmegebühren für Weiterbildungsmaßnahmen
    • Tagegelder (per diems)
    • Kurzstreckenflüge zu Reisezielen, die mit dem Zug in bis zu 7 Stunden erreicht werden können
  • Wie gebe ich die geschätzte Höhe der benötigten Förderung an?

    Wie gebe ich die geschätzte Höhe der benötigten Förderung an?

    Für die Antragstellung benötigt es keine detaillierte Kostenkalkulation, es ist aber der geschätzte benötigte Betrag (aufgerundet) anzugeben. Ist der Antrag erfolgreich, wird dies der Höchstbetrag sein, der für die tatsächlichen Kosten ausgezahlt werden kann. Wir empfehlen vor Antragstellung, die aktuellen Preise für Transport und Unterkunft für die Reisedaten zu recherchieren, um eine realistischen Kostenschätzung vornehmen zu können.

  • Welche Förderbetrag kann ich beantragen?

    Welche Förderbetrag kann ich beantragen?

    Im Online-Bewerbungsformular ist der Förderbetrag zu wählen, der den voraussichtlichen Reise- und Unterkunftskosten entspricht (aufgerundet). Der maximale Förderbetrag ist für geografisch europäische und außereuropäische Antragsteller*innen unterschiedlich:

    Europäische Bewerber*innen können bis zu 1.000,00 € beantragen.
    Nicht-europäische Bewerber*innen können bis zu 1.500,00 € beantragen.

    Bitte beachtet, dass tatsächliche Kosten, die über die bewilligte Fördersumme hinausgehen, aus eigenen Mitteln zu finanzieren sind.

  • Was passiert, wenn sich die Reise- oder Unterkunftskosten nach Einreichung meiner Bewerbung ändern?

    Was passiert, wenn sich die Reise- oder Unterkunftskosten nach Einreichung meiner Bewerbung ändern?

    Bitte beachtet, dass der im Antrag angegebene geschätzte Betrag den Höchstbetrag bestimmt, der im Falle einer Förderung gezahlt wird. Es können nur die tatsächlichen Kosten für Ausgaben bis zu diesem Höchstbetrag geltend gemacht werden. Darüberhinausgehende Kosten sind aus eigenen Mitteln abzudecken.

  • Bis wann muss ich meinen Antrag einreichen?

    Bis wann muss ich meinen Antrag einreichen?

    Die Frist für die Einreichung von Anträgen ist der 24. April 2025, 23:59 Uhr (MEZ).

  • In welcher Sprache kann ich meinen Antrag einreichen?

    In welcher Sprache kann ich meinen Antrag einreichen?

    Die Antragstellung ist auf Deutsch oder Englisch möglich.

  • Ich erhalte bereits Förderung - kann ich mich bewerben?

    Ich erhalte bereits Förderung - kann ich mich bewerben?

    Wenn ihr bereits einen Zuschuss zu euren Reise- und Unterkunftskosten erhaltet, ist kein Antrag mehr möglich.

  • Wie setzt sich die Jury zusammen?

    Wie setzt sich die Jury zusammen?

    Die Jury wird in Kürze bekannt gegeben.

  • Wie lange dauert es, bis ich nach dem Einreichen meines Antrags eine Antwort erhalte?

    Wie lange dauert es, bis ich nach dem Einreichen meines Antrags eine Antwort erhalte?

    Die Prüfung und anschließende Entscheidung über die Anträge durch die Jury wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir werden euch Ende Mai 2025 über das Ergebnis informieren.

  • Wie weise ich meine Kosten im Falle einer Förderung nach?

    Wie weise ich meine Kosten im Falle einer Förderung nach?

    Wurdet ihr für eine Förderung ausgewählt, erhaltet ihr neben dem Vertrag auch das Formular zur Reisekostenabrechnung. Bitte bewahrt alle Originalbelege (Fahrkarten, Rechnungen, Parkscheine usw.) auf! Dies reicht ihr nach der Reise bei uns ein.

  • Gibt es nach Erhalt der Förderung Folge- oder Berichtspflichten?

    Gibt es nach Erhalt der Förderung Folge- oder Berichtspflichten?

    Nach Abschluss der Fortbildung ist im Rahmen der Evaluation ein ausgefüllter Fragebogen sowie aussagekräftiges Bild- und Videomaterial einzureichen, welches einen Einblick in die Weiterbildung und den Erfolg der Förderung ermöglicht. 

  • Wohin wende ich mich bei weiteren Fragen?

    Wohin wende ich mich bei weiteren Fragen?

    Kontaktiert uns per E-Mail unter tanzpaedagogik(at)dachverband-tanz.de oder nehmt an den folgenden Terminen an unseren Info- Zoom-Sprechstunden teil (Link auf der Website):

    • 06 Mar 2025 / 11:00 CET (10:00 UTC)
    • 03 Apr 2025 / 15:00 CEST (13:00 UTC)
    • 22. Apr 2025 / 13:00 CEST (11:00 UTC)
  • Gibt es eine Unterstützung für Antragstellende mit Beeinträchtigungen oder besonderen Bedürfnissen?

    Gibt es eine Unterstützung für Antragstellende mit Beeinträchtigungen oder besonderen Bedürfnissen?

    Bei Problemen der Barrierefreiheit während des Antragsverfahrens oder der Reisevorbereitung, kontaktiert uns bitte per E-Mail. Wir unterstützen gerne und besprechen mögliche Optionen.

    Kontakt: tanzpaedagogik(at)dachverband-tanz.de