Ausschreibung
Der Dachverband Tanz Deutschland fördert Reisekosten im Bereich der tanzpädagogischen Fortbildung mit dem Ziel internationalen Austausch, Vernetzung und Qualifizierung zu ermöglichen. Die Förderung richtet sich an im Ausland ansässige Personen, die an tanzpädagogischen oder bewegungsanalytischen Fort- und Weiterbildungen in Deutschland teilnehmen möchten.
Zielgruppe:
Zur Förderung:
Antragsfrist: 24. April 2025 (23:59 Uhr MEZ)
Antragstellung:
Link zum Online-Antragsformular
Einschließlich der folgenden Dokumente:
Die Anträge werden sorgfältig geprüft. Die Geförderten werden von einer Fachjury ausgewählt.
Bei Problemen der Barrierefreiheit während des Antragsverfahrens oder der Reisevorbereitung, kontaktiert uns bitte per E-Mail. Wir unterstützen euch gerne und besprechen mögliche Optionen.
Ihr könnt uns jederzeit kontaktieren unter: tanzpaedagogik(at)dachverband-tanz.de.
Ansprechpartner*innen: Susanne Schade, Michael Freundt, Nicole Fiedler
Wir freuen uns auf euren Antrag!
Das Team des Dachverband Tanz Deutschland
Für weitere Informationen schaut im FAQ Bereich nach oder kommt zu unseren Info-Zooms:
Link:
https://us02web.zoom.us/j/87431892374?pwd=vo2c4lsCaOviaiijamqQ9QMtAHT4Yi.1
Meeting-ID: 874 3189 2374
Kenncode: 136136
Der Dance Educators Travel Grant to Germany richtet sich an Tanzpädgog*innen und -vermittler*innen aus dem Ausland.
Personen, die in allen Bereichen der Bewegung und des Tanzes arbeiten und in Deutschland eine tanzpädagogische oder bewegungsanalytische Fortbildung absolvieren möchten, können sich bewerben.
Nein, da mit der Förderung ausländische Tanzlehrer*innen Unterstützung erhalten sollen, um an Fortbildungen in Deutschland teilzunehmen. Ziel ist es, so den internationalen Austausch und Qualifizierung zu ermöglichen.
Die Förderung ist für Weiterbildungsprogramme aus den Bereichen Tanzpädagogik, Tanzvermittlung und Bewegungsanalyse vorgesehen.
Förderfähig sind unter anderem Angebote von Berufsverbänden oder Berufsschulen.
Gemeint sind konsekutive Bildungsprogramme, die auf die Weiterentwicklung beruflicher Qualifikation ausgerichtet sind. Eine Erstausbildung wird nicht gefördert.
Fort- und Weiterbildungen müssen sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, d.h. mehrere Tage oder mehrere Wochenenden umfassen. Eintägige Seminare sind nicht förderfähig.
Die Fortbildungen müssen innerhalb Deutschlands stattfinden.
Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen zwischen dem 1. Mai 2025 und dem 31. Juli 2026 stattfinden.
Die Weiterbildungsmaßnahmen müssen zwischen dem 1. Mai 2025 und dem 31. Juli 2026 stattfinden. Das ausgewählte Vorhaben kann vor diesem Zeitraum beginnen oder über diesen hinausgehen. Bitte beachtet, dass nur die tatsächlichen Kosten, die innerhalb des Förderzeitraums anfallen, für eine Erstattung durch den Dance Educators Travel Grant to Germany in Frage kommen.
Gefördert werden Reise- und Übernachtungskosten, die durch die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen veranlasst sind.
Folgende Kosten werden gefördert:
Folgende Kosten werden nicht abgedeckt:
Für die Antragstellung benötigt es keine detaillierte Kostenkalkulation, es ist aber der geschätzte benötigte Betrag (aufgerundet) anzugeben. Ist der Antrag erfolgreich, wird dies der Höchstbetrag sein, der für die tatsächlichen Kosten ausgezahlt werden kann. Wir empfehlen vor Antragstellung, die aktuellen Preise für Transport und Unterkunft für die Reisedaten zu recherchieren, um eine realistischen Kostenschätzung vornehmen zu können.
Im Online-Bewerbungsformular ist der Förderbetrag zu wählen, der den voraussichtlichen Reise- und Unterkunftskosten entspricht (aufgerundet). Der maximale Förderbetrag ist für geografisch europäische und außereuropäische Antragsteller*innen unterschiedlich:
Europäische Bewerber*innen können bis zu 1.000,00 € beantragen.
Nicht-europäische Bewerber*innen können bis zu 1.500,00 € beantragen.
Bitte beachtet, dass tatsächliche Kosten, die über die bewilligte Fördersumme hinausgehen, aus eigenen Mitteln zu finanzieren sind.
Bitte beachtet, dass der im Antrag angegebene geschätzte Betrag den Höchstbetrag bestimmt, der im Falle einer Förderung gezahlt wird. Es können nur die tatsächlichen Kosten für Ausgaben bis zu diesem Höchstbetrag geltend gemacht werden. Darüberhinausgehende Kosten sind aus eigenen Mitteln abzudecken.
Die Frist für die Einreichung von Anträgen ist der 24. April 2025, 23:59 Uhr (MEZ).
Die Antragstellung ist auf Deutsch oder Englisch möglich.
Wenn ihr bereits einen Zuschuss zu euren Reise- und Unterkunftskosten erhaltet, ist kein Antrag mehr möglich.
Die Jury wird in Kürze bekannt gegeben.
Die Prüfung und anschließende Entscheidung über die Anträge durch die Jury wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir werden euch Ende Mai 2025 über das Ergebnis informieren.
Wurdet ihr für eine Förderung ausgewählt, erhaltet ihr neben dem Vertrag auch das Formular zur Reisekostenabrechnung. Bitte bewahrt alle Originalbelege (Fahrkarten, Rechnungen, Parkscheine usw.) auf! Dies reicht ihr nach der Reise bei uns ein.
Nach Abschluss der Fortbildung ist im Rahmen der Evaluation ein ausgefüllter Fragebogen sowie aussagekräftiges Bild- und Videomaterial einzureichen, welches einen Einblick in die Weiterbildung und den Erfolg der Förderung ermöglicht.
Kontaktiert uns per E-Mail unter tanzpaedagogik(at)dachverband-tanz.de oder nehmt an den folgenden Terminen an unseren Info- Zoom-Sprechstunden teil (Link auf der Website):
Bei Problemen der Barrierefreiheit während des Antragsverfahrens oder der Reisevorbereitung, kontaktiert uns bitte per E-Mail. Wir unterstützen gerne und besprechen mögliche Optionen.