Gemeinsam mit der Kanzlei Laaser hat der DTD im Rahmen des Produzent*innen-Netzwerks InfoPlus und mit Unterstützung des Programms Kreativ-Transfer einen Mustervertrag erstellt, mit dem Produzent*innen ihre Zusammenarbeit mit Künstler*innen regeln und schriftlich festhalten können.
Mitte 2025 wurde der Mustervertrag gemeinsam mit der Kanzlei Laaser zuletzt aktualisiert. Darüber hinaus wurde ein Workshop zum Mustervertrag mit DGS-Übersetzung aufgezeichnet und veröffentlicht sowie eine Übersetzung des Mustervertrags in Leichte Sprache erstellt. Die Aufzeichnung und die Version in Leichter Sprache findet Ihr weiter unten.
Der Mustervertrag hat zum Ziel, dem Arbeitsverhältnis zwischen Produzent*innen und Künstler*innen eine gute Grundlage zu bieten: Er dient als Orientierung, beschreibt die wichtigsten Inhalte, die in einem Vertrag nicht fehlen sollten, und beinhaltet unterschiedliche Bausteine, die von den Vertragsparteien individuell angepasst werden können und sollen.
Feedback zum Mustervertrag nehmen wir gerne entgegen. Auf Anfrage können wir Euch die Word-Dateien zusenden: j.gruenewald@dachverband-tanz.de (Jana Grünewald)
Haftungsausschluss:
Der vorliegende Vertrag wurde als Muster für das übliche Regelungsbedürfnis im Bereich Produktionsleitung in der Szene der Freien Darstellenden Künste erstellt. Der Mustervertrag kann von beiden Vertragsparteien verwendet werden und regelt die Beziehung von Produktionsleiter*in und Auftraggeber*in. Die Erstellung des Mustervertrages erfolgte mit größter Sorgfalt ordnungsgemäß nach Vorgabe der gesetzlichen Regelungen zum Zeitpunkt der Aktualisierung des Vertragsmusters im April 2025 (Erstausgabe: März 2021). Es wird jedoch kein Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit erhoben. Die Infokästen sind als Hilfestellung für die Vertragsparteien gedacht, damit der Vertrag im Einzelfall richtig angewendet werden kann. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Interessen und Bedürfnisse der Parteien von diesem Mustervertrag abweichen können. Beide Parteien sind vor Verwendung des Mustervertrages dazu angehalten die Bestimmungen sorgfältig zu prüfen und sich bei Unklarheiten rechtlich beraten zu lassen. Auch die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Weitergabe des Mustervertrages an Dritte ist untersagt.
Im November 2025 fand ein Workshop zu dem Mustervertrag statt, in dem Laura Rhotert (Kanzlei Laaser) eine Einführung in den Mustervertrag gab und die wichtigsten Bausteine erläuterte. Die Arbeit in Kleingruppen ist in dieser Aufzeichnung nicht zu sehen.
Der Workshop fand in Deutscher Lautsprache mit Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache (DGS) statt. Übersetzt wurde von Bernadette Peterka und Charis Rasch.