Akademie der Künste

Die Akademie der Künste ist eine von der Bundesrepublik Deutschland getragene Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat die Aufgabe, die Kunst zu fördern und die Bundesländer in Angelegenheiten der Kunst und Kultur zu beraten und zu unterstützen. Als eine internationale Gemeinschaft von Künstlern beruft die Akademie in geheimer Abstimmung Mitglieder, deren Werk auf dem Gebiet der Bildenden Kunst, der Baukunst, der Musik, der Literatur, der Darstellenden Kunst sowie der Film- und Medienkunst anerkannt wird. Dabei handelt es sich um Persönlichkeiten, die die Kunst ihrer Zeit prägen und von denen erwartet wird, dass sie an den Aufgaben der Akademie mitwirken.

Die Mitglieder der einzelnen Sektionen wählen jeweils ihren Direktor und dessen Stellvertreter; die Mitgliederversammlung wählt jeweils für drei Jahre den Präsidenten und den Vizepräsidenten. Die Direktoren der Sektionen bilden gemeinsam den Senat der Akademie, der unter Vorsitz des Präsidenten tagt und über alle Vorhaben der Akademie der Künste berät und entscheidet. Der Präsident, der Vizepräsident und die Direktoren üben ihre Aufgaben ehrenamtlich aus. Beschlussfassende Gremien sind die Sektionen, der Senat und das Plenum, das anlässlich der Mitgliederversammlungen mindestens zweimal im Jahr zusammentritt.

Die Akademie soll öffentlich wirken und sich sowohl der Vermittlung neuer künstlerischer Tendenzen als auch der Pflege des kulturellen Erbes widmen. Im Rahmen dieser Aufgaben veranstaltet sie unter anderem Kunst- und Dokumentationsausstellungen, Workshops, Konzerte, Vorträge, Lesungen, Film-, Theater- und Tanzaufführungen. Ein wesentlicher Bestandteil der Akademie ist ihr Archiv, dessen Sammlungsgebiet die Geschichte der Akademien der Künste in Berlin und der in ihr vertretenen Kunstsparten umfasst.