Tanzkünstler:innen, Tanzensembles und Institutionen des Tanzes sollen in der medialen Präsentation künstlerischer Produktionen gestärkt werden. Ziel ist die Entwicklung innovativer choreografischer/künstlerischer Formate und die Erprobung neuer Aufnahme- und Produktionsformate. (z.B. die Arbeit mit Bodycams, 3D- und 360o-Aufnahmetechniken, VR- und AR-Anwendungen, Streaming- und Video-on-Demand-Produktionen, Formatentwicklung für soziale Netzwerke und Gaming)
Mit der Ausschreibung sollen einerseits innovative Ansätze gefördert werden, die mit neuen Formaten und Technologien experimentieren. Andererseits soll auch die Anwendung und Transformation bereits erprobter Formate für die Arbeit mit einem größeren Ensemble und für ein großes Publikum gefördert werden.
Personalkosten/Honorare/Sachkosten/ Reisekosten/ Materalkosten/ Anschaffungskosten/ Rechteklärungen
keine Bewirtungskosten
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit (Wohn-)Sitz in Deutschland und Arbeitsschwerpunkt im Tanz.
Wenn das Projekt, den Anforderungen entspricht und sich komplett von dem schon geförderten anderen Projekt absetzt.
i.d.R. bis zu 60.000 €. 10 % bare Eigenmittel müssen vorhanden sein.
Es werden bis zu 30 Pojekte gefördert.
Ein Eigenanteil von 10% barer Eigenmittel ist bei allen Projekten einzubringen. Diese können auch durch Drittmittel, Ko- Finanzierungen von Städten, des Bundeslandes, von Stiftungen oder Sponsoren gegeben sein. Nicht möglich ist es, eine Förderung aus einem anderen Bundesförderprogramm (Fonds Darstellende Künste, Kulturstiftung des Bundes, NEUSTART KULTUR der BKM) als Eigenmittel einzubringen, da diese Förderungen für andere konkrete Vorhaben vergeben wurden. Die Drittmittel müssen bis zum 28.02.2022 formel bestätigt sein.
Ja, das ist möglich. Sie können sich entweder mit einem Folgeprojekt bewerben oder ein neues Projekt einreichen. Bitte beachten Sie, dass die Jury ein starkes Augenmerk auf die Projekte noch nicht geförderter Antragsteller:innen haben wird.
Die Antragfrist endet am 31. Januar 2022 (23:59 Uhr).
Vom 01. März 2022 bis 31. Dezember 2022.
Die Prüfung der Anträge erfolgt im Büro des Dachverband Tanz Deutschland.
Die Anträge werden von einer unabhängigen Jury bewertet.
tanz digital 2 Jury: Csongor Baranyai (Professor für Game Design an der University of Europe) / Nader Ait-Laouad (Film Direktor/shutocrew) / Lutz Gregor (Tanzfilmer) / Ágota Harmati (Festivalleitung Moovy Festival) / Guido Markowitz (Ballettdirektor Pforzheim) / Claudia Rosiny (Medien Wissenschaft) / Annina Zwettler (ARTE/ IMZ)
Kooperationen sind gewünscht. Es muss eine/n Antragsteller*in geben. Eine Zusammenarbeit mit Tanzarchiven ist kein "muss".
Für den Dachverband Tanz ist es wünschenswert die entstehenden Projekte auf einer neuen Plattform zu präsenteren. Dabei soll keine Exklusivität bestehen.
Eine Vorlage zum Download findest Du hier: http://www.dachverband-tanz.de/fileadmin/dateien_DTD/PDFs/Projekte_laufende/tanz_digital/DIGI_Anlage3_Vorlage.pdf
Der Zahlenmäßigen Verwendungsnachweis wird spätestens nach drei Monaten, nach Projektende, an verwendungsnachweis@dachverband-tanz.de gesendet.
Der unterschriebene Sachbericht muss zusätzlich per Post an
Dachverband Tanz Deutschland
Mariannenplatz 2
10997 Berlin
gesendet werden.