Aufforderungen für
den Tanz – 10 Handlungsmaximen
1. Sicherung der künstlerischen
Autonomie
2. Stärkung eigener Strukturen
3. Tanz ist international
4. Tanz ist kulturelle Bildung
5. Für eine zeitgemäße Ausbildung
6. Soziale Sicherheit für Tanzschaffende
7. Rechte für den Tanz
8. Tanz als Wissenschaft
9. Das Gedächtnis des Tanzes
10. Für eine adäquate Präsenz von Tanz
in der medialen Öffentlichkeit
Die Kulturpolitik muss den Tanz als gleichberechtigte Kunstform
anerkennen.
1. Sicherung der künstlerischen Autonomie
Tanzausbildung muss die Erfahrungen der Tanzwissenschaft und
Tanzmedizin einbeziehen. Sie muss die Studierenden sowohl für
ihr Fach als auch zu beruflichen Alternativen befähigen.
Die Innovativkraft des Tanzes, als autonome, den anderen etablierten
Sparten gleichberechtigt gegenüberstehende Kunstform, wird
immer noch nicht genügend im öffentlichen und politischen
Bewusstsein widergespiegelt. Entweder ist Tanz untergeordneter Bestandteil
der städtischen und staatlichen Bühnen oder kämpft
immer wieder neu um seine Anerkennung in den freien Strukturen.
Tanz muss als eigenständiges Genre mit spezifischen künstlerischen
Bedingungen und Arbeitsnotwendigkeiten anerkannt und unterstützt
werden.
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2. Stärkung eigener Strukturen
Tanzausbildung muss die Erfahrungen der Tanzwissenschaft und
Tanzmedizin einbeziehen. Sie muss die Studierenden sowohl für
ihr Fach als auch zu beruflichen Alternativen befähigen.
Eigenständigkeit im Umgang mit Etats und Unabhängigkeit
zur Entwicklung von Kooperationen sind Voraussetzungen für
die selbstbewusst agierende Kunstform Tanz.
Als Basis für Recherche und Produktion müssen zeitgemäße,
den Künstlern als Autoren dienende Strukturen jeweils vor Ort
geschaffen werden, wobei die Möglichkeiten für künstlerischen
Austausch und die dafür unabdingbare Mobilität gestärkt
werden müssen. Eine zwischen den Instanzen von Kommunen, Ländern
und Bund koordinierte Kunstförderung muss sowohl der Unterstützung
von Künstlern und ihren kreativen Prozessen dienen wie auch
der Entwicklung der künstlerischen Infrastruktur, – Produktionszentren
und Bühnen – die vom Tanz ausgehend die darstellenden
Künste und die Schnittstellen zu anderen Gesellschaftsbereichen
präsentieren.
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3. Tanz ist international
Tanzausbildung muss die Erfahrungen der Tanzwissenschaft und
Tanzmedizin einbeziehen. Sie muss die Studierenden sowohl für
ihr Fach als auch zu beruflichen Alternativen befähigen.
Ein Charakteristikum der Arbeitsstrukturen im Tanz ist seine Internationalität.
Somit ist diese Kunstform Teil der kulturellen Vielfalt und herausragendes
Medium des interkulturellen Dialogs. In der Intensität und
Dynamik dieses Austauschs hat Tanz international eine Vorreiterrolle.
Die wesentlichen Grundlagen für diese Wirksamkeit – Mobilität
der Künstler und Kunstwerke sowie internationale Kooperation
müssen explizit gefördert werden.
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4. Tanz ist kulturelle Bildung
Tanzausbildung muss die Erfahrungen der Tanzwissenschaft und
Tanzmedizin einbeziehen. Sie muss die Studierenden sowohl für
ihr Fach als auch zu beruflichen Alternativen befähigen.
Der künstlerische Tanz ist nicht nur Kultur- sondern auch
Bildungsgut von allgemeinem Interesse und muss einer breiten Öffentlichkeit
zugänglich gemacht werden. Deshalb muss Tanz in allen Bereichen
der Bildung, der Breitenarbeit und im soziokulturellen Bereich langfristig
gleichberechtigt mit anderen Kunstfächern z.B. bildende Kunst,
Literatur und Musik in Bildungs- und Entwicklungspläne integriert
werden. Tanz beinhaltet zudem neben den künstlerischen und
sozialen Aspekten ein großes somatisch-physisches Potential.
Auf den Grundlagen der Tanzmedizin wirkt er den steigenden Zivilisationskrankheiten,
die durch Bewegungsmangel und einseitige Belastungen bedingt sind,
entgegen und ist damit zusätzlich als wichtige Präventionsmaßnahme
zu fördern.
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5. Für eine zeitgemäße Ausbildung
Tanzausbildung muss die Erfahrungen der Tanzwissenschaft und
Tanzmedizin einbeziehen. Sie muss die Studierenden sowohl für
ihr Fach als auch zu beruflichen Alternativen befähigen.
Die Ausbildung im Tanz muss den derzeitigen und künftigen
Entwicklungen eines weiten künstlerischen und politischen Horizonts
und dem technischen Potential der Studierenden dienen. Künstlerische
Produktion und Forschung/ Lehre sind miteinander zu verknüpfen.
In die Ausbildung müssen das Wissen und die Erfahrungen der
Tanzwissenschaft und der Tanzmedizin einfließen und bereits
hier die Grundlagen für einen erfolgreichen Übergang aus
der künstlerischen Karriere in eine andere Berufslaufbahn (Transition)
gelegt werden.
Dazu gehören die entsprechende Weiterentwicklung von Curricula
und die Reflexion bestehender Initiativen auf breiter Basis zwischen
den Lehrenden, den Studierenden und künstlerisch Tätigen.
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6. Soziale Sicherheit für Tanzschaffende
Tanzausbildung muss die Erfahrungen der Tanzwissenschaft und
Tanzmedizin einbeziehen. Sie muss die Studierenden sowohl für
ihr Fach als auch zu beruflichen Alternativen befähigen.
Eine Politik für den Tanz muss die soziale Situation der
Künstler einbeziehen. Soziale Regelungen – ob in Arbeitsverträgen
oder in Sicherungssystemen wie der Künstlersozialkasse –,
Fragen des Berufsschutzes, der Unfallversicherung und einer spezifischen
Rentenver¬sicherung müssen langfristig geklärt und
gesichert werden.
Während des Übergangs zwischen Tänzerkarriere und
neuen oder angrenzenden Berufsfeldern müssen Beratung und Begleitung
stärker in Strategien der Weiterqualifizierung aufgenommen
und in Verhandlungen mit allen arbeits- und sozialpolitischen Institutionen
in Deutschland ausgebaut werden.
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7. Rechte für den Tanz
Tanzausbildung muss die Erfahrungen der Tanzwissenschaft und
Tanzmedizin einbeziehen. Sie muss die Studierenden sowohl für
ihr Fach als auch zu beruflichen Alternativen befähigen.
Die rechtliche Situation von Tänzern, Choreografen und Tanzpädagogen
muss differenzierter geklärt und festgeschrieben werden. Dies
betrifft die Belange des Tarif- und Arbeitsrechts, die Berufsanerkennung
und die Ausgestaltung fester Vertragsverhältnisse ebenso wie
die Klärung des rechtlichen Status der Künstler als Produzenten
im vertrags- und steuerrechtlichen Sinne. In Fragen des Berufsschutzes
ebenso wie des Autoren- und Urheberrechts müssen Regelungen
gefunden werden. Diese müssen sich an den speziellen Erfordernissen
der Kunstform Tanz orientieren.
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8. Tanz als Wissenschaft
Tanzausbildung muss die Erfahrungen der Tanzwissenschaft und
Tanzmedizin einbeziehen. Sie muss die Studierenden sowohl für
ihr Fach als auch zu beruflichen Alternativen befähigen.
Tanz ist Gegenstand wissenschaftlicher Reflexion in Bereichen
wie Musik, Literatur oder bildender Kunst. In Forschung und Lehre
müssen Tanzwissenschaft und Tanzmedizin als eigenständige
und spezifische Forschungsgebiete etabliert werden.
Die Spezifika der Kunstform Tanz bedürfen der Erforschung
neuer Methoden in der wissenschaftlichen Analyse von Bewegung in
Raum und Zeit. Gerade die hier häufigen Schnittstellen zwischen
Theorie und Praxis können dann auch Anregungen für andere
Forschungsdisziplinen bieten. Die Tanzmedizin ist als junge Wissenschaft
bereits internationales Forschungsterrain. Eine tanzmedizinische
Betreuung ist ein wesentlicher Bestandteil während der gesamten
Laufbahn der Tänzer. Forschung, Lehre und Praxis der Tanzmedizin
sind daher in Ausbildung und Arbeitsplätze der Tänzer
zu integrieren.
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9. Das Gedächtnis des Tanzes
Tanzausbildung muss die Erfahrungen der Tanzwissenschaft und
Tanzmedizin einbeziehen. Sie muss die Studierenden sowohl für
ihr Fach als auch zu beruflichen Alternativen befähigen.
Tanz hat es durch den immateriellen Charakter seiner „flüchtigen“
Existenz schwerer als andere Kunstarten, dauerhaft präsent
zu sein: So existiert das eigentliche Tanzkunstwerk nur im Augenblick
und am Ort seiner Aufführung, d.h. auf der Bühne und ist
damit schlechter zu vervielfältigen, zu verbreiten und wahrzunehmen
als beispielsweise Werke der Literatur oder Musik.
Die Archive sind das Gedächtnis des Tanzes, sie bewahren
diese transitorische Kunstform als kulturelles Erbe sowie als Material
der künstlerischen und wissenschaftlichen Recherche und bilden
die Grundlage für ihre Weiterentwicklung. Um die Erinnerung
zu ermöglichen und die Vermittlung des Wissens zu gewährleisten,
muss die laufende und qualitativ hochwertige Dokumentation der Tanzkunst
dauerhaft sichergestellt sein. Durch den Einsatz moderner Technologien
muss eine überregionale Versorgung mit den archivierten Informationen
angestrebt werden.
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10. Für eine adäquate Präsenz
von Tanz in der medialen Öffentlichkeit
Tanzausbildung muss die Erfahrungen der Tanzwissenschaft und
Tanzmedizin einbeziehen. Sie muss die Studierenden sowohl für
ihr Fach als auch zu beruflichen Alternativen befähigen.
Tanz muss als spezifische Kunstform in seinen ästhetischen
und politischen Dimensionen in der Öffentlichkeit reflektiert
werden. Hier ist das Engagement von Print- und digitalen Medien
sowie Radio und TV unabdingbar. Voraussetzung ist eine qualifizierte
tanzjournalistische Ausbildung sowie die Bereitschaft, journalistische
Verantwortung für die Verbreitung und Vermittlung von Tanz
zu übernehmen.
Diese Positionen sollen langfristig, durch die Zusammenarbeit der
Mitglieder, offen für das weite Spektrum der Kompetenz im Tanzbereich,
das Wirken für die Künstler und den Dialog mit der Politik
in gemeinsamen Initiativen – u.a. durch Öffentlichkeitskampagnen,
Symposien und Modellprojekte – entwickelt und gestärkt
werden. Die Ständige Konferenz Tanz hat bereits einzelne Gruppen
zur Weiterentwicklung und strategischen Umsetzung dieser Forderungen
gebildet.
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 Christoph
Winkler "Posed" | © frischefotos.com |