Aufforderungen für den Tanz – 10 Handlungsmaximen

1. Sicherung der künstlerischen Autonomie
2. Stärkung eigener Strukturen
3. Tanz ist international
4. Tanz ist kulturelle Bildung
5. Für eine zeitgemäße Ausbildung
6. Soziale Sicherheit für Tanzschaffende
7. Rechte für den Tanz
8. Tanz als Wissenschaft
9. Das Gedächtnis des Tanzes
10. Für eine adäquate Präsenz von Tanz in der medialen Öffentlichkeit

Die Kulturpolitik muss den Tanz als gleichberechtigte Kunstform anerkennen.

 

1. Sicherung der künstlerischen Autonomie

Tanzausbildung muss die Erfahrungen der Tanzwissenschaft und Tanzmedizin einbeziehen. Sie muss die Studierenden sowohl für ihr Fach als auch zu beruflichen Alternativen befähigen.

Die Innovativkraft des Tanzes, als autonome, den anderen etablierten Sparten gleichberechtigt gegenüberstehende Kunstform, wird immer noch nicht genügend im öffentlichen und politischen Bewusstsein widergespiegelt. Entweder ist Tanz untergeordneter Bestandteil der städtischen und staatlichen Bühnen oder kämpft immer wieder neu um seine Anerkennung in den freien Strukturen. Tanz muss als eigenständiges Genre mit spezifischen künstlerischen Bedingungen und Arbeitsnotwendigkeiten anerkannt und unterstützt werden.

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2. Stärkung eigener Strukturen

Tanzausbildung muss die Erfahrungen der Tanzwissenschaft und Tanzmedizin einbeziehen. Sie muss die Studierenden sowohl für ihr Fach als auch zu beruflichen Alternativen befähigen.

Eigenständigkeit im Umgang mit Etats und Unabhängigkeit zur Entwicklung von Kooperationen sind Voraussetzungen für die selbstbewusst agierende Kunstform Tanz.
Als Basis für Recherche und Produktion müssen zeitgemäße, den Künstlern als Autoren dienende Strukturen jeweils vor Ort geschaffen werden, wobei die Möglichkeiten für künstlerischen Austausch und die dafür unabdingbare Mobilität gestärkt werden müssen. Eine zwischen den Instanzen von Kommunen, Ländern und Bund koordinierte Kunstförderung muss sowohl der Unterstützung von Künstlern und ihren kreativen Prozessen dienen wie auch der Entwicklung der künstlerischen Infrastruktur, – Produktionszentren und Bühnen – die vom Tanz ausgehend die darstellenden Künste und die Schnittstellen zu anderen Gesellschaftsbereichen präsentieren.

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3. Tanz ist international

Tanzausbildung muss die Erfahrungen der Tanzwissenschaft und Tanzmedizin einbeziehen. Sie muss die Studierenden sowohl für ihr Fach als auch zu beruflichen Alternativen befähigen.

Ein Charakteristikum der Arbeitsstrukturen im Tanz ist seine Internationalität. Somit ist diese Kunstform Teil der kulturellen Vielfalt und herausragendes Medium des interkulturellen Dialogs. In der Intensität und Dynamik dieses Austauschs hat Tanz international eine Vorreiterrolle. Die wesentlichen Grundlagen für diese Wirksamkeit – Mobilität der Künstler und Kunstwerke sowie internationale Kooperation müssen explizit gefördert werden.

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4. Tanz ist kulturelle Bildung

Tanzausbildung muss die Erfahrungen der Tanzwissenschaft und Tanzmedizin einbeziehen. Sie muss die Studierenden sowohl für ihr Fach als auch zu beruflichen Alternativen befähigen.

Der künstlerische Tanz ist nicht nur Kultur- sondern auch Bildungsgut von allgemeinem Interesse und muss einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Deshalb muss Tanz in allen Bereichen der Bildung, der Breitenarbeit und im soziokulturellen Bereich langfristig gleichberechtigt mit anderen Kunstfächern z.B. bildende Kunst, Literatur und Musik in Bildungs- und Entwicklungspläne integriert werden. Tanz beinhaltet zudem neben den künstlerischen und sozialen Aspekten ein großes somatisch-physisches Potential. Auf den Grundlagen der Tanzmedizin wirkt er den steigenden Zivilisationskrankheiten, die durch Bewegungsmangel und einseitige Belastungen bedingt sind, entgegen und ist damit zusätzlich als wichtige Präventionsmaßnahme zu fördern.

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5. Für eine zeitgemäße Ausbildung

Tanzausbildung muss die Erfahrungen der Tanzwissenschaft und Tanzmedizin einbeziehen. Sie muss die Studierenden sowohl für ihr Fach als auch zu beruflichen Alternativen befähigen.

Die Ausbildung im Tanz muss den derzeitigen und künftigen Entwicklungen eines weiten künstlerischen und politischen Horizonts und dem technischen Potential der Studierenden dienen. Künstlerische Produktion und Forschung/ Lehre sind miteinander zu verknüpfen. In die Ausbildung müssen das Wissen und die Erfahrungen der Tanzwissenschaft und der Tanzmedizin einfließen und bereits hier die Grundlagen für einen erfolgreichen Übergang aus der künstlerischen Karriere in eine andere Berufslaufbahn (Transition) gelegt werden.
Dazu gehören die entsprechende Weiterentwicklung von Curricula und die Reflexion bestehender Initiativen auf breiter Basis zwischen den Lehrenden, den Studierenden und künstlerisch Tätigen.

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6. Soziale Sicherheit für Tanzschaffende

Tanzausbildung muss die Erfahrungen der Tanzwissenschaft und Tanzmedizin einbeziehen. Sie muss die Studierenden sowohl für ihr Fach als auch zu beruflichen Alternativen befähigen.

Eine Politik für den Tanz muss die soziale Situation der Künstler einbeziehen. Soziale Regelungen – ob in Arbeitsverträgen oder in Sicherungssystemen wie der Künstlersozialkasse –, Fragen des Berufsschutzes, der Unfallversicherung und einer spezifischen Rentenver¬sicherung müssen langfristig geklärt und gesichert werden.
Während des Übergangs zwischen Tänzerkarriere und neuen oder angrenzenden Berufsfeldern müssen Beratung und Begleitung stärker in Strategien der Weiterqualifizierung aufgenommen und in Verhandlungen mit allen arbeits- und sozialpolitischen Institutionen in Deutschland ausgebaut werden.

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7. Rechte für den Tanz

Tanzausbildung muss die Erfahrungen der Tanzwissenschaft und Tanzmedizin einbeziehen. Sie muss die Studierenden sowohl für ihr Fach als auch zu beruflichen Alternativen befähigen.

Die rechtliche Situation von Tänzern, Choreografen und Tanzpädagogen muss differenzierter geklärt und festgeschrieben werden. Dies betrifft die Belange des Tarif- und Arbeitsrechts, die Berufsanerkennung und die Ausgestaltung fester Vertragsverhältnisse ebenso wie die Klärung des rechtlichen Status der Künstler als Produzenten im vertrags- und steuerrechtlichen Sinne. In Fragen des Berufsschutzes ebenso wie des Autoren- und Urheberrechts müssen Regelungen gefunden werden. Diese müssen sich an den speziellen Erfordernissen der Kunstform Tanz orientieren.

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8. Tanz als Wissenschaft

Tanzausbildung muss die Erfahrungen der Tanzwissenschaft und Tanzmedizin einbeziehen. Sie muss die Studierenden sowohl für ihr Fach als auch zu beruflichen Alternativen befähigen.

Tanz ist Gegenstand wissenschaftlicher Reflexion in Bereichen wie Musik, Literatur oder bildender Kunst. In Forschung und Lehre müssen Tanzwissenschaft und Tanzmedizin als eigenständige und spezifische Forschungsgebiete etabliert werden.

Die Spezifika der Kunstform Tanz bedürfen der Erforschung neuer Methoden in der wissenschaftlichen Analyse von Bewegung in Raum und Zeit. Gerade die hier häufigen Schnittstellen zwischen Theorie und Praxis können dann auch Anregungen für andere Forschungsdisziplinen bieten. Die Tanzmedizin ist als junge Wissenschaft bereits internationales Forschungsterrain. Eine tanzmedizinische Betreuung ist ein wesentlicher Bestandteil während der gesamten Laufbahn der Tänzer. Forschung, Lehre und Praxis der Tanzmedizin sind daher in Ausbildung und Arbeitsplätze der Tänzer zu integrieren.

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9. Das Gedächtnis des Tanzes

Tanzausbildung muss die Erfahrungen der Tanzwissenschaft und Tanzmedizin einbeziehen. Sie muss die Studierenden sowohl für ihr Fach als auch zu beruflichen Alternativen befähigen.

Tanz hat es durch den immateriellen Charakter seiner „flüchtigen“ Existenz schwerer als andere Kunstarten, dauerhaft präsent zu sein: So existiert das eigentliche Tanzkunstwerk nur im Augenblick und am Ort seiner Aufführung, d.h. auf der Bühne und ist damit schlechter zu vervielfältigen, zu verbreiten und wahrzunehmen als beispielsweise Werke der Literatur oder Musik.

Die Archive sind das Gedächtnis des Tanzes, sie bewahren diese transitorische Kunstform als kulturelles Erbe sowie als Material der künstlerischen und wissenschaftlichen Recherche und bilden die Grundlage für ihre Weiterentwicklung. Um die Erinnerung zu ermöglichen und die Vermittlung des Wissens zu gewährleisten, muss die laufende und qualitativ hochwertige Dokumentation der Tanzkunst dauerhaft sichergestellt sein. Durch den Einsatz moderner Technologien muss eine überregionale Versorgung mit den archivierten Informationen angestrebt werden.

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10. Für eine adäquate Präsenz von Tanz in der medialen Öffentlichkeit

Tanzausbildung muss die Erfahrungen der Tanzwissenschaft und Tanzmedizin einbeziehen. Sie muss die Studierenden sowohl für ihr Fach als auch zu beruflichen Alternativen befähigen.

Tanz muss als spezifische Kunstform in seinen ästhetischen und politischen Dimensionen in der Öffentlichkeit reflektiert werden. Hier ist das Engagement von Print- und digitalen Medien sowie Radio und TV unabdingbar. Voraussetzung ist eine qualifizierte tanzjournalistische Ausbildung sowie die Bereitschaft, journalistische Verantwortung für die Verbreitung und Vermittlung von Tanz zu übernehmen.

Diese Positionen sollen langfristig, durch die Zusammenarbeit der Mitglieder, offen für das weite Spektrum der Kompetenz im Tanzbereich, das Wirken für die Künstler und den Dialog mit der Politik in gemeinsamen Initiativen – u.a. durch Öffentlichkeitskampagnen, Symposien und Modellprojekte – entwickelt und gestärkt werden. Die Ständige Konferenz Tanz hat bereits einzelne Gruppen zur Weiterentwicklung und strategischen Umsetzung dieser Forderungen gebildet.

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Christoph Winkler "Posed" | © frischefotos.com